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   VG Hannover, 06.09.2011 - 2 A 2502/09   

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https://dejure.org/2011,10540
VG Hannover, 06.09.2011 - 2 A 2502/09 (https://dejure.org/2011,10540)
VG Hannover, Entscheidung vom 06.09.2011 - 2 A 2502/09 (https://dejure.org/2011,10540)
VG Hannover, Entscheidung vom 06. September 2011 - 2 A 2502/09 (https://dejure.org/2011,10540)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Entlassung eines Beamten auf Widerruf wegen dauernder Dienstunfähigkeit - zur Frage der Beteiligung des Personalrats

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 23 Abs 1 S 1 Nr 3 BeamtStG; § 65 Abs 1 Nr 11 PersVG ND; § 65 Abs 1 Nr 13 PersVG ND
    Analoge Anwendung; Beamte auf Widerruf; Beteiligung; Dienstunfähigkeit; Entlassung; ergänzende Auslegung; Mitbestimmung; Personalrat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entlassung eines Beamten auf Widerruf

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 09.12.1999 - 2 C 4.99

    Belehrungspflicht des Dienstherrn über personalvertretungs- rechtliche

    Auszug aus VG Hannover, 06.09.2011 - 2 A 2502/09
    Eine ergänzende Auslegung kann nicht mit dem vom Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 09.12.1999 (2 C 4.99, BVerwGE 110, 173 ff.) entwickelten Rechtsgedanken begründet werden.
  • OVG Niedersachsen, 02.10.2007 - 5 ME 121/07

    Entlassung einer Beamtin auf Widerruf wegen Dienstunfähigkeit aus dem

    Auszug aus VG Hannover, 06.09.2011 - 2 A 2502/09
    Die Feststellung der Dienstunfähigkeit obliegt dem Dienstvorgesetzten, für den das vorgeschriebene ärztliche Gutachten dabei eine in medizinischer Hinsicht wesentliche Entscheidungsgrundlage, jedoch nicht das einzige und allein ausschlaggebende Beweismittel ist (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 02.10.2007, 5 ME 121/07, NVwZ-RR 2008, 483 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 06.04.1989 - 2 C 83.86

    Heilung fehlerhafter Prozesshandlung durch spätere Genehmigung gegenstandslos -

    Auszug aus VG Hannover, 06.09.2011 - 2 A 2502/09
    In einer anderen, noch älteren Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht für den Fall einer Entlassung eines niedersächsischen Beamten auf Probe wegen Dienstunfähigkeit auch keine entsprechenden Erwägungen angestellt und eine Mitbestimmung nach der vergleichbaren Vorschrift des § 78 Abs. 1 Nr. 6 NPersVG a.F. nicht in Betracht gezogen sowie eine Mitbestimmungspflichtigkeit nach § 78 Abs. 1 Nr. 8 NPersVG a.F. (der Vorgängervorschrift des § 65 Abs. 1 Nr. 13 NPersVG n.F.) ohne weitere Ausführungen verneint (BVerwG, Urt. v. 06.04.1989, 2 C 83/86, NVwZ-RR 1989, 560 f, juris Rn. 22).
  • OVG Niedersachsen, 19.03.1997 - 18 L 850/96

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats hinsichtlich der Entziehung einer

    Auszug aus VG Hannover, 06.09.2011 - 2 A 2502/09
    Auch wenn eine analoge Anwendung von Regelungen im Bereich der Sperrwirkung nicht grundsätzlich ausgeschlossen sein mag (vgl. dazu Nds. OVG, Beschl. v. 19.03.1997, PersR 1998, 165), fehlt es hier jedenfalls an einer zweifelsfrei bestehenden planwidrigen Regelungslücke.
  • VG Göttingen, 12.10.2007 - 3 B 366/07

    Antragsrecht; Beteiligungsrecht; Dienststelle; Dienstunfähigkeit; Entlassung;

    Auszug aus VG Hannover, 06.09.2011 - 2 A 2502/09
    Eine ergänzende Auslegung oder analoge Anwendung von § 65 Abs. 1 Nr. 11 NPersVG n.F. kommt daneben nicht in Betracht (vgl. VG Hannover, Urteil v. 12.01.2010, 2 A 1032/10, juris; ohne weitere Begründung ebenfalls Dembowski u.a., NPersVG, § 64 Rn. 7, 35 § 65 Rn. 7; a.A. VG Göttingen, Beschl. v. 12.10.2007, 3 B 366/07, juris; Fricke u.a., NPersVG, § 65 Rn. 53).
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